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Neufassung der TRBS 2121-2 Verwendung der Leitern
Was ist die TRBS 2121-2?
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln unter Einbeziehung des aktuellen Stands der Technik sowie gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Die TRBS 2121-2 betrifft den betrieblichen Umgang mit Leitern und ist am 21.12.2018 in neuer Fassung erschienen.
Ist die TRBS 2121-2 rechtlich verbindlich?
Eine TRBS ist keine eigene Rechtsvorschrift, sondern dient als Hilfestellung, wie die in der BetrSichV formulierten Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können. Wendet der Unternehmer die TRBS an, so ist davon auszugehen, dass die Schutzziele der BetrSichV eingehalten werden. Bei abweichenden Maßnahmen ist die gleichwertige Erfüllung dieser Schutzziele nachzuweisen.
Welche Änderungen bringt die Neufassung der TRBS vom 21.12.2018 mit sich?
Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit unterliegt der betriebliche Einsatz von Leitern künftig schärferen Voraussetzungen. Unter welchen Bedingungen Leitern im Sinne der neuen TRBS genutzt werden dürfen, wird anschaulich und übersichtlich in unserem Flyer dargestellt.
Die aktuelle TRBS 2121-2 finden Sie hier.
Leitern als Verkehrsweg
Bis zu einer Höhe von 5 Metern dürfen Sprossen- und Stufenleitern als Zu- und Abgang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden.
Für höher gelegene Zugänge sind Alternativen (z. B. Treppengerüste) einzusetzen.
Ausnahme:
Wird die Sprossen- oder Stufenleiter als Zugang nur sehr selten benutzt, dürfen diese Leitern auch bei mehr als 5 Metern
Höhenunterschied verwendet werden.
Leitern als Arbeitsplatz
Bis zu einer Standhöhe von 2 Metern ist die Verwendung von Stufen- und Plattformleitern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt zulässig.
Bei einer Standhöhe von 2 bis 5 Metern dürfen die Leitern lediglich für zeitweilige Arbeiten (weniger als 2 Stunden) verwendet werden.
Bei über 5 Metern Standhöhe ist grundsätzlich ein alternatives Arbeitsmittel (z. B. ein Fahrgerüst) zu wählen.
Grundsätzlich gilt:
Leitern dürfen nur dann als Arbeitsplatz verwendet werden, wenn die Arbeiten sicher durchgeführt werden können und der Benutzer mit
beiden Füßen auf einer Stufe (mind. 80 mm Auftrittsfläche), einem Einhängetritt oder einer Plattform steht.
Die Verwendung von Sprossenleitern ist nur in Ausnahmefällen (z. B. in engen Schächten) zulässig.
Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten.
Leiternrückruf Layher Holzsprossenstehleitern
Sehr geehrter Kunde und Partner,
aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Fertigungsprozess ruft die Firma Dämmrich-Leitern aus Sicherheitsgründen Holzstehleitern aus drei Produktions-Chargen zurück.
Von diesem Rückruf betroffen sind auch die Layher Holzsprossenstehleitern mit den nachfolgenden Artikelnummern:
Holzsprossenstehleiter mit 4 Sprossen – Layher Artikelnummer 1038.204
Holzsprossenstehleiter mit 5 Sprossen – Layher Artikelnummer 1038.205
Bundesweit sind insgesamt 180 Holzstehleitern betroffen.
Informationen zum Leiternrückruf und den betroffenen Chargennummern erhalten Sie im Rückrufschreiben des Herstellers, welches Sie bitte dem Download entnehmen. Wir möchten Sie bitten, das Rückrufschreiben des Herstellers Dämmrich in Ihrem Verkaufsraum gut sichtbar auszuhängen und Ihre Kunden darüber zu informieren.
Sollten Sie Leitern der genannten Chargennummern auf Lager haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner im Vertriebsinnendienst der Layher Steigtechnik GmbH. Wir werden für Sie den kostenfreien Austausch der Leitern organisieren. Selbstverständlich dürfen Sie auch Ihre Kunden, die eine der betroffenen Leitern im Bestand haben, direkt an Ihren zuständigen Ansprechpartner in unserem Vertriebsinnendienst weiterleiten. Auch in diesem Fall kümmern wir uns direkt und unbürokratisch um den kostenlosen Austausch.
Bitte seien Sie versichert, dass wir unseren Lieferanten veranlasst haben, geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten, um eine Wiederholung zukünftiger Qualitätsmängel auszuschließen.
Sollten Sie Rückfragen jedweder Art haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Wir möchten uns bei Ihnen bereits heute für den entstandenen Aufwand und die Unannehmlichkeiten vielmals entschuldigen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Hugo Knödler GmbH
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28.03.2017
26.07.2017
Initiative: „100.000 Leben zu retten"
Mehr Herzsicherheit im Toom-Baumarkt Schorndorf dank Laien-DefibrillatorSeit 26.07.2017 steht im Toom-Baumarkt in Schorndorf eine AED-Säule der Björn Steiger Stiftung. Vier Sponsoren aus Schorndorf und näherer Umgebung haben sich an der Finanzierung der Säule mit dem lebensrettenden Inhalt beteiligt: Der Herztod ist mit durchschnittlich 100.000 Opfern im Jahr eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. |